Die Auflistung kann lediglich einen Auszug aus unserem Spektrum darstellen. Für genaue Auskünfte setzen Sie sich am sinnvollsten mit uns in Verbindung. In einem persönlichen Termin lassen sich die Möglichkeiten am Besten ermitteln:
Gem. § 1 StBG übernehmen wir alle im Rahmen des Gesetzes anfallenden Angelegenheiten, wie
Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen
- für Firmen und Privatpersonen
- Einkommensteuer
- Gewerbe- und Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
- Erbschaftsteuer
Anfertigung der erforderlichen Gewinnermittlungen nach § 3 Abs. 4 EStG
(Einnahmen-Überschussrechnung) und Jahresabschlüsse
- Freiberufler und Gewerbetreibende
- Einzelunternehmen
- GmbH
- GmbH & Co. KG
Fertigung von Lohn- und Finanzbuchhaltung
- Der Umfang der Tätigkeiten bestimmt sich nach Absprache mit dem Mandanten
- Entsprechende Meldungen zur Lohnsteuer, Umsatzsteuervoranmeldungen, Sozialversicherungsbeiträge, Berufsgenossenschaften
Vertretung unserer Mandanten im Rahmen von Einspruchsverfahren sowie vor den Finanzgerichten
Hilfestellung bei der Teilnahme an Außenprüfungen und Schlussbesprechungen
- Außenprüfungen des Finanzamtes
- Der Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherungen im Rahmen der Lohnabrechnungen
Vertretung bei Steuerstraf- und ordnungswidrigkeiten
Betriebswirtschaftliche Beratung
- Von Existenzgründern und bestehenden Unternehmen
- Steuerplanung anhand der laufenden Buchhaltung